Sozialpädagogische Gruppenarbeit (SPGA)

Fakten zur Hilfemaßnahme

Sozialpädagogische Gruppenarbeit

·         Geschlecht: männlich und weiblich

·         Aufnahmealter: 12 – 15 Jahre

·         Platzzahl: 12

·         Zugangsvoraussetzungen: Entscheidung über §36 SGB VIII

 

·         Rechtliche Grundlage: §29 SGB VIII

 

Die SPGA für Jugendliche findet immer montags und donnerstags, in der Zeit von 16-18 Uhr, im Gebäude des Leuchtturms statt. Angesprochen sind Jugendliche, die eine mangelnde Impulskontrolle besitzen, Regeln und Grenzen nicht einhalten und über wenig Selbstbewusstsein verfügen.

In der Sozialen Gruppenarbeit werden für  die Teilnehmer  Voraussetzungen geschaffen, durch welche sie Beziehungen zueinander aufbauen können und lernen, ihre emotionale Befindlichkeit angemessen auszudrücken. Dies geschieht durch aktive Mitgestaltung der Jugendlichen, sodass deren individuelle Bedürfnisse zum Ausdruck kommen können. In der wöchentlichen Gruppenzeit finden gemeinsame Aktivtäten wie z.B. Kochen, Gesellschaftsspiele spielen, Kreative Aktionen, Kompetenztraining oder Schwimmen statt.

Des Weiteren gibt es einmal im Jahr eine Freizeit über acht bis zehn Tage, die meist in den Sommerferien stattfindet sowie zwei Aktionstage, an denen jeweils ein Tagesausflug unternommen wird. Um eine individuelle Betreuung sicherzustellen, legen wir auf eine regelmäßige Dokumentation sowie einen jährlichen Austausch mit den Familien und dem Jugendamt  großen Wert. Hierbei dienen Ziele für die Jugendlichen als Perspektive und als Überprüfung unserer Arbeit. 

Teamkoordination Jan Hinrichs

Teamkoordination Jan Hinrichs

Telefon: 0151 73045967

E-Mail: jan.hinrichs@cjd.de