Sozialpädagogisches betreutes Wohnen SBW

Zugangsvoraussetzungen
Entscheidung nach KJHG § 36
Rechtsgrundlage
§27 ff i.V.m. § 30, §,31 §36 sowie §41
Zielgruppe
weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren
Kosten
getragen

Im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen werden weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren betreut. Voraussetzung dieser Hilfemaßnahme ist die grundsätzliche Bereitschaft, an den Zielen der jeweiligen Hilfeplanung aktiv mitzuarbeiten. Dabei ist Bedingung, dass die zu betreuenden jungen Menschen nicht drogenabhängig oder pflegebedürftig sein dürfen. Oberstes Ziel ist die Verselbständigung in einer eigenen Wohnung.

Voraussetzungen:

  • aktive Mitarbeit an der Hilfeplanung
  • Einhaltung der Betreuungsverträge
  • Besuch einer Schule/Ausbildung
  • oder Maßnahme zur Berufsvorbereitung

Zielsetzungen:

  • Suche, Einrichtung und Bezug einer eigenen Wohnung
  • Einüben der Fähigkeiten zur eigenständigen Haushaltsführung und Hilfestellung bei der Bewältigung des (Lebens-) Alltags
  • Erlernen des Umgangs mit finanziellen Mitteln
  • Förderung einer Schul- und Berufsausbildung, Unterstützung durch Lernhilfen
  • Erarbeitung stabiler Lebensperspektiven
  • Anregungen zu aktiver und förderlicher Freizeitgestaltung
weibliche und männliche Jugendliche Verselbstständigung