Schulstation "Leuchtturm"
- Zugangsvoraussetzungen
- nach KJHG § 36 + Schulgesetz
- Rechtsgrundlage
- Schulgesetz § 81
- Zielgruppe
- Kinder im Alter von 7 - 12 Jahren, deren schulische Laufbahn gefährdet ist
- Kosten
- getragen
- Maximale Teilnehmerzahl
- 5 / 2 frei
Montags bis Freitags findet von 8 bis 12:45 Uhr der Unterricht der Kinder durch eine Lehrkraft der Lachsbachschule Förderschwerpunkte (Lernen, Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung www.lachsbach-schule.de ) und einer Sozialpädagogin statt.
Die Kinder sollen zunächst an einen geregelten Tagesablauf herangeführt werden. In offenen Strukturen sollen sie die Erfahrung machen, dass Lernen Spaß machen kann. Motivation und Durchhaltevermögen, sowie Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und die Erweiterung der sozialen und Ich-Kompetenzen sollen wieder gewonnen bzw. erlernt werden. Lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten werden gefördert und ohne Druck individuell auf das einzelne Kind abgestimmt. Dies wird durch Gruppen- und Einzelförderung und Gesprächen mit dem jeweiligen Kind angestrebt.Durch das Erstellen von Förderplänen, Zielvereinbarungen und regelmäßiger Überprüfung durch "PädZi" (siehe Info zu den stationären Angeboten) soll es gelingen, dass das Kind binnen eines halben Jahres wieder in eine Regelschule oder in die Lachsbach-Schule zurückgeführt werden kann.
Das Schulprojekt Leuchtturm ist ein Angebot für alle Schulen im Umfeld des CJD Siegen-Wittgenstein.